LSE - Light & Sound Exhibition

kein Licht, kein Ton, wir kommen schon...

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AGB - Handel


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Light & Sound Exhibition Reinhard Groiss für den Handel

 

ATU UID: 41642004


I.a ABSCHLUSS

1. Von Fa. LSE Reinhard Groiss erstellte Anbote gelten 2 Wochen ab Anbotsdatum, sofern nichts anderes am Anbot vermerkt ist. Es ist immer das zuletzt datierte Anbot gültig.

2. Unsere Anbote sind freibleibend. Eine rechtliche Bindung unsererseits tritt erst mit dem Vertragsabschluß ein. Dieser erfolgt, wenn der vom Auftragserteiler gegengezeichnete Gegenbrief unserer Auftagsbestätigung bei uns einlangt; spätestens jedoch durch Annahme unserer Lieferung/Leistung. Erklärungen, Beratungen, Auskünfte und mündliche Vereinbarungen jeder Art werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - soweit in dem betreffenden Vertrag über die Hauptleistung nichts anderes vereinbart wird - auch für alle künftigen Aufträge des Auftragserteilers, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem einzelnen Falle auf sie Bezug nehmen. Bei Widersprüchen gelten in folgender Reihenfolge:
a) unsere schriftliche Auftragsbestätigung
b) unsere der jeweiligen Lieferung/Leistung entsprechenden besonderen Geschäftsbedingungen
c) unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

4. Anderslautenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.

5. Für den Fall der Nichterfüllung eines Kaufvertrages durch den Käufer oder Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag mangels Zahlung und Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes stehen dem Verkäufer 25% des Rechnungsbetrages aus dem Titel des Schadenersatzes zuzüglich tatsächlich aufgelaufene Kosten, wie z.B. Rückfracht- oder Abholkosten sowie ein angemessenes Benutzungsendgeld für die Dauer, in der  das Gerät, etc. der Verfügungsgewalt des Verkäufers entzogen war, zu. Der Käufer anerkennt ausdrücklich den Schadenersatz und das Benutzungsentgelt als angemessen und beiderseits vereinbart und verzichtet rechtsverbindlich und unwiderruflich diese bei Geltendmachung durch den Verkäufer zu bekämpfen und oder dem richterlichen Mäßigungsrecht zu unterwerfen.


I.b WIDERRUFSRECHT

Der Auftragserteiler (Kunde) kann bei Fernabsatzverträgen seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an: LSE Reinhard Groiss Lager Enzersfelderstr. 29 2202 Königsbrunn.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind
b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind
c) die in Form von Versteigerungen gemäß § 156 BGB geschlossen werden

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftragserteiler (Kunde) LSE R. Groiss die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Auftragserteiler (Kunde) der LSE R. Groiss insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von LSE R. Groiss zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Kunde, wenn die bestellte Ware der gelieferten entspricht. Im übrigen trägt die Kosten der Rücksendung . Bitte verwenden Sie, wenn möglich, für die Rücksendung die Originalverpackung. Ende der Widerrufsbelehrung.


II. PREISE, SICHERHEITEN, ABRECHNUNGEN

1. Die in unserem Web-Shop angeführten Preise sind Bruttopreise inklusive 20% MWST. Die in unseren Angeboten angeführten Preise sind Nettopreise exklusive 20% MWST. In unseren Angeboten sind die Positionspreise ebenso exklusive 20%, das heißt es sind Nettopreise zuzüglich 20% MWST. Unsere Preislisten können sowohl Bruttopreise inklusive 20% MWST als auch Nettoverkaufspreise exklusive 20% MWST ausweisen. Die  Angaben in unseren Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung ohne vorhergehende Ankündigung. Druckfehler vorbehalten.

2. Angeführte Preise und Beträge verstehen sich ab Lager Enzersfelderstr.29 2202 Königsbrunn, unaufgeladen und beinhalten keine allfällige Versicherung für Transport. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei und Verpackung wird extra berechnet.

3. Bei nicht Cash & Carry Verkaufsprojekten unter € 100,- Bruttoauftragswert, werden € 5,- Mindermengenzuschlag aufgerechnet. Bar bezahlte Rechnungen in unserem Standort fallen nicht unter diese Mindermengen-Regelung.


III. ZAHLUNG

1. Der Rechnungsbetrag für Lieferungen und Leistungen wird nach dem tatsächlichen Aufwand errechnet.

2. Nachbestellungen sind nicht vereinbarten Pauschalbeträgen enthalten. Nachbestellungen werden wie neue Aufträge gehandhabt und abgerechnet.

3. Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind prompt bei Lieferung fällig und in bar zu bezahlen.

4. Der Versand von Verkaufswaren erfolgt per Nachnahme. Ab € 10.000.- Nettoauftragswert können Waren nur per Vorauskasse versendet werden. Bei Vorauskasse warten Sie bitte auf unsere Rechnung und überweisen dann den entsprechenden Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer. Vorauszahlungslieferungen werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert.

5. Für Vertragspartner und von unserer Bank kreditgeprüfte und von der Bank freigegebene Kunden besteht die Möglichkeit der freien Belieferung.

6. Für  Vertragspartner gilt das vereinbarte Zahlungsziel, gerechnet jeweils ab Rechnungsdatum.

7. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist auf einem unserer Konten bereits gutgebucht sind. Ansonsten tritt Terminverlust ein. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, Zinsen, unbesicherte Forderungen und sodann auf besicherte Forderungen angerechnet.

8. Die LSE Reinhard Groiss behält sich vor, von der Factorbank nicht akzeptierte und nicht bevorschussbare Kunden abzulehnen.

9. Wechsel und Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber, nicht zahlungsstatt an. Die Annahme erfolgt mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir behalten uns vor, nicht diskontierfähige Wechsel an den Auftragserteiler zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsels oder Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Auftragserteiler sofort in bar zu berichtigen. Die LSE Reinhard Groiss ist berechtigt, ihre Forderungen und Rechte aus diesem Kaufvertrag gemäß § 1392ff des ABGB auch mehrfach abzutreten. Sie ist weiters berechtigt, ihr zahlungshalber übergebene Wechsel beliebig, auf Kosten des Käufers  zum Diskont zu geben und im Falle des Terminverlustes (lt.Pkt 8. dieser Vereinbarung)  als übergebenes Deckungsakzept auf die offene Summe mit beliebiger Fälligkeit auszustellen und ebenso beliebig in Umlauf zu bringen.

10. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 14% + 20% MWST p.a. berechnet. Der Auftragserteiler ist verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Pro Mahnschreiben werden € 25,- + 20% MWSt. verrechnet.

11. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragserteiler nicht zu; eine Aufrechnung ist nur insoweit statthaft, als wir Gegenansprüche, die unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind, schriftlich und ausdrücklich auf den gegenständlichen Geschäftsfall bezogen anerkennen.

12. Wenn der Auftragserteiler mit einer Zahlung in Verzug gerät, gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Auftragserteilers zu mindern, sind wir berechtigt, für unsere Forderungen ausreichende persönliche oder dingliche Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und/oder alle Forderungen, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, sofort fällig zu stellen.


IV. LIEFERBEDINGUNGEN

1. Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Bestellungen von Neukunden können nur schriftlich angenommen werden.

2. Falschbestellungen aus mündlichen oder telefonischen Irrtümern werden nach grundsätzlich nach Aufwand verrechnet und werden grundsätzlich mit 25% Stornogebühr behaftet.

3. Waren können nur gegen Barzahlung ausgehändigt werden.

4. An Vertragspartner wird bis zur von der Bank freigegebene Kreditgrenze und nur gegen akzeptierten Lieferschein und Geschäftsbedingungen Ware ausgehändigt.

5. Mitarbeiter und Personen, welche Geräte abholen und nicht selbst Auftragserteiler sind, benötigen einen firmenmäßig gezeichneten Ausfolgeschein.

6. Der Auftragserteiler erkennt die von uns erstellten Lieferschein an, es obliegt in seinem Ermessen diese bei Lagerausgang zu kontrollieren, und akzeptiert diese durch die Unterschrift und die Entgegennahme.

7. Bei Versendung der Ware erfolgt Lieferung nach unsrer Wahl entweder per Paketdienst, Post, Bahn oder Spedition.

8. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Frachtkosten aus Teillieferungen werden berechnet.

9. Bei Sendungen per Nachnahme sind wir berechtigt, entsprechende Versicherungen auf Kosten des Käufers abzuschließen.

10. Im Hinblick darauf, dass Kaufverträge zwischen selbstständigen Kaufleuten abgeschlossen wird, wird in jedem Fall die Geltung des Konsumentenschutzgesetzes oder einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes beiderseits einvernehmlich und ausdrücklich ausgeschlossen.


V. LEISTUNGEN, LIEFERFRISTEN, TRANSPORT

1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine  gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger sämtlicher technischer und ablauforganisatorischer Auftragsklarstellung, wie der rechtzeitigen Beibringung erforderlicher Materiallisten, Pläne, notwendiger Unterlagen, etc, sowie des rechtzeitigen Eingangs vereinbarter Zahlungen (z.B. Akontozahlung).

2. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftragserteilers und werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

 

VI. RÜCKSENDUNG

1. Bei berechtigten Beanstandungen ist  vor der Rücksendung der Versandweg mit uns abzusprechen. Wir behalten uns die Reparatur vor Ort vor. Unfrei oder per Nachnahme uns zugesandte Ware nehmen wir generell nicht an.

2. Wurde ein Gerät dem Kunden zur Ansicht überlassen, so muss dies bei fehlender Rückgabevereinbarung 14 Tage nach Erhalt uns wieder zur Verfügung stehen. Lediglich die Absendung vor dem Rückgabetermin genügt in diesem Fall nicht. Frachtkosten gehen hier immer zu Lasten des Kunden. Wurde das Gerät beschädigt, so verpflichtet dies zum Kauf.


VII.a GARANTIE, MÄNGEL

1. Die Fa. LSE Reinhard Groiss übernimmt die gesetzliche Gewährleistung für 2 Jahre für Lieferung und Leistungen, die im Vertrag bedungen, oder gewöhnlich den anerkannten Regeln der Wissenschaft, der Technik und des Handwerks entsprechen am Erfüllungsort, so weit nicht gegebene Garantieleistungen andere Zeitspannen und Erfüllungsörtlichkeiten vorgeben. Die Gewährleistung umfasst sowohl die erbrachte Leistung und Lieferung als Ganzes als auch das verarbeitete Material. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Verbrauchsgüter wie Leuchtmittel, Farbfolien, Lautsprecherkalotten, Kabeln etc.

2. Für jedes gebrauchte Gerät, welches bei der LSE R, Groiss erworben  wird, gilt, wenn auch nicht explizit im Angebot angeführt, eine verkürzte Gewährleistung von nur sechs Monaten.

3. Für bestimmte Abverkaufsware kann die Gewährleistung gänzlich entfallen, welches aber im speziellen Falle bekannt gegeben wird.

4. Garantieerfüllung: Werden Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt, Geräte extremer Verschmutzung, Feuchtigkeit oder Hitze ausgesetzt, die Geräte an untaugliche, unzulängliche, nicht normgerechten oder nicht abgenommenen Montagekonstruktionen Verkabelungs- und Stromsystemen angeschlossen, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Ware übermäßig beanspruchen, so entfällt  jede Gewährleistung, wenn der Kunde nicht eine entsprechende, substantierte Behauptung, dass erst eine dieser Umstände den Mangel hervorgerufen hat, widerlegt.

5. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt bedingungslos, wenn aus Witterungseinflüssen und/oder wegen unsachgemäßer Lagerung  Schäden an den von uns gelieferten Gegenstände entstanden sind.

6. Das Öffnen der Geräte führt zum Garantieverlust.

7. Leuchtmittel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, diese können aber in unserem Verkaufsraum auf ihre Funktion überprüft werden.

8. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich bei uns schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen.  Mängel, die auch bei gewissenhafter Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

9. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist  durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, so können wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern. In Abweichung gilt gegenüber Kaufleuten: Bei Anzeige eines Mangels können wir Nachbesserung oder Neulieferung vornehmen. Das mangelhafte Produkt ist nach unserer Wahl an uns zu senden oder vom Kunden bereitzuhalten, damit ein Techniker von uns diese vor Ort repariert.

10. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

11. Kann der Kunde uns keine feste Adresse zur Durchführung einer allfälligen Gewährleistungsnachbesserung nennen (z.B. Schausteller), und wird zur vereinbarten Zeit nicht an der genannten mobilen Adresse angetroffen, so hat der Kunde zur Durchführung der Gewährleistungsnachbesserung die zusätzlichen Reisekosten zu tragen, nicht aber die Kosten für die unter die Gewährleistung fallenden Teile und Leistungen.

12. Frachtkosten, auch bei Garantiereparaturen, gehen immer zu Lasten des Käufers. Besteht der Kunde auf Reparatur vor Ort, werden die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. 

13. Die Mängelrüge berechtigt den Auftragserteiler nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen und/oder zur Stellung von Schadenersatzansprüchen welcher Art auch immer, insbesondere nicht von Verdienstminderung, Verdienstentgang sowie mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, auch und insbesondere nicht bei einem Einbau der von uns gekauften Geräte in Anlagensysteme, etc.

14. Die von uns genannten Liefertermine sind Richtwerte, die wir uns sehr bemühen einzuhalten; sie können jedoch sowohl unterschritten als auch überschritten werden.

15. Sofern die Lieferung nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem vereinbarten Richtwertliefertermin erfolgt, ist der Kunde berechtigt, unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von sechs Wochen vom Vertrage zurückzutreten. 16. Pönale für Lieferverzug wird ebenso, wie die Forderung eines allfälligen Schadenersatzes wegen Lieferverzuges ausgeschlossen.


VII.b MÄNGEL, TRANSPORTSCHÄDEN

1. Transport und Verpackungsschäden müssen der jeweiligen Transportperson bzw. -organisation sofort angezeigt werden und von dieser schriftlich bestätigt werden.

2. Bei Ersatznachlieferungen aus Transportschäden werden die Fracht und Warenkosten von uns in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen sind sofort fällig. Nach eventueller Gutschrift des Versand- und Transportunternehmens erfolgt eine Rückerstattung der Kosten.


VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur vollständigen Berichtigung in Haupt- und Nebensache verbleiben die beim Verkäufer vom Käufer gekauften Gegenstände, Anlagen, Geräte etc. unser alleiniges Eigentum. Der Käufer anerkennt ausdrücklich, dass Zahlungen jeweils als Teilzahlung für die Gesamtrechnung, nicht jedoch für einzelne Positionen der Rechnungen des Verkäufers anzusehen sind.

2. Die Geräte verbleiben auch bei einem Einbau in fremde Anlagen, bei Montagen in fremde Gebäude, Umsiedelungen, etc. bis zur vollständigen Berichtigung in Haupt- und Nebensache Eigentum der LSE Reinhard Groiss.

3. Es wird ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart, dass jedenfalls der erweiterte Eigentumsvorbehalt Geltung hat.

4. Der Auftragserteiler erklärt bereits jetzt sein unwiderrufliches Einverständnis, dass von uns beauftragte Personen jederzeit das Gelände, auf welchem sich Geräte oder andere Fahrnisse, welche sich unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, befinden, betreten und befahren, und bei einem allfälligen Rücktritt vom Vertrage, z.B. mangels Zahlung und/oder vollständiger Zahlung die genannten Gegenstände demontierten und abtransportieren können. Auf die Erhebung einer Besitzstörungsklage wird vom Auftragserteiler ausdrücklich Verzicht geleistet.

5. Die Kosten der Herausgabe bis zur Rückstellung auf unser Lager trägt der Auftragserteiler.

6. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Auftragserteiler steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware,  einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

7. Der Auftragserteiler hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Sachschäden zu versichern. Er darf über sie nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges verfügen. Der Auftragserteiler hat uns von allen Zugriffen Dritter - insbesondere pfandweise Beschreibungen (Exekutionen) - auf die in unserem (Mit-) Eigentum stehenden Sachen sowie von allen daran eintretenden Schäden unverzüglich, unter Beischluss aller für eine Exscendierung erforderlichen Unterlagen  zu unterrichten. Für jede Verzögerung oder jeden Schaden, der uns durch die nicht sofortige Unterrichtung und/oder eine allenfalls unvollständige Unterlagenübermittlung entsteht, bzw. entstehen könnte, haftet der Käufer.

8. Der Auftragserteiler ist zum Ersatz aller unserer Aufwendungen, einschließlich Gebühren und (auch außergerichtliche) Anwaltskosten, sohin aller für die nützliche Rechtsverfolgung des Verkäufers entstehenden Kosten verpflichtet, die uns durch eine Verletzung seiner Vertragspflicht oder infolge von Zugriffen Dritter entstehen.


IX. HAFTUNG

1. Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der uns vertraglich obliegenden Leistung entstehen, haften wir nur, soweit sie uns unverzüglich gemeldet werden und uns eindeutig grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

2. Unsere Haftung ist auf alle in Einzelvertrag und/oder diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Ansprüche des Auftragserteilers beschränkt. Sämtliche weitergehende Ansprüche des Auftragserteilers, sowie Ersatz für Folgeschäden und/oder mittelbare Schäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.  

3. Die LSE R. Groiss haftet nicht für Beratung oder für mündlich ausgesprochene Empfehlungen.

4. Die LSE R. Groiss haftet nicht bei unstimmiger Auftragslage, falschen oder fehlenden Vorbedingungen.

5.  Der Auftragserteiler übernimmt  die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt der Übernahme Lager Enzersfelderstr. 29 2202 Königsbrunn und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden.


X. GELTUNG, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Handel gelten, auch wenn diese nicht in jedem Geschäftsfall vom Käufer gesondert unterfertigt werden, auch für jeden künftigen Geschäftsfall und anerkennt dies der Käufer unter einem.

2. Es wird ausdrücklich österreichisches Recht  vereinbart und als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollte über die sachliche Zuständigkeit zwischen den Parteien Unstimmigkeiten bestehen, unterwerfen sich beide Parteien unabhängig von der Höhe des Streitwertes gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm dem bezirksgerichtlichen Verfahren und der Zuständigkeit des Handelsgericht Innere Stadt.

3. Der Auftragserteiler erklärt zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch seine rechtsverbindliche Unterschrift erkennt  der Auftragserteiler  diesen Vertrag und insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. LSE Reinhard Groiss an. Der unterzeichnende Auftragserteiler haftet auch persönlich für die Einhaltung des Vertrages und bestätigt gleichfalls mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass er für die Durchführung seiner Vorhaben ausreichend versichert ist.

4. Die Fa LSE Reinhard Groiss und der Auftragserteiler vereinbaren Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages  bedürfen der Schriftform.

6. Sonstige Vereinbarungen oder Absprachen, insbesondere mündliche, wurden nicht getroffen.

 
 
 
 
 

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