Geschäftsbedingungen

VERMIET- und AUFTRAGSBEDINGUNGEN



Alle Verleihgeräte sind das uneingeschränkte Eigentum der Firma Light & Sound Exhibition R. Groiss. Der Mieter oder Auftraggeber hat kein Recht auf Veräußerungen, Nichtherausgabe oder Verpfändung der Gegenstände. Pfandforderungen für uns unbeteiligter dritter Partei dürfen nicht an Verleihgeräte der Sound Exhibition R. Groiss exekutiert werden. Für Schäden oder Verlust aus angeführten Gründen haftet der Mieter zum Neupreis (Listenpreis) des Gerätes vollinhaltlich.

Sonderkonditionen müssen in jeder Form schriftlich fixiert werden. Der Mieter ist zur Ausweisleistung bei Wunsch verpflichtet, ebenso muss die Adresse des Mieters und der Einsatzort der Geräte bekannt gegeben werden.

Für alle mutwillig oder fahrlässig am Verleihgerät entstandenen Schäden haftet der Mieter. Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Geräte entsprechen pfleglich zu behandeln und für Schutz gegen Beschädigung, Vandalismus, Feuer, Wasser etc. zu sorgen. (Servicekosten pro Std. Euro 85,-- excl. MwSt.)

Die Mietgeräte werden von uns in überprüften und sauberen Zustand übergeben.

Der Mieter hat vor Verleihbeginn zu klären, ob er oder Ihm bekannte Personen die technischen Fähigkeiten zur Bedienung der gemieteten Geräte haben. Auf Wunsch wird im Zuge der Abholung bzw. Lieferung der Geräte durch Personal von der Firma Sound Exhibition R. Groiss eine kostenlose Einschulung bzw. Erklärung der gemieteten Geräte vorgenommen.

Kann ein Gerät mangels technischer Fähigkeiten des Mieters nicht in Betrieb genommen werden, berechtigt dies nicht zu einer Wertgutschrift oder Schadenersatz. (Dies gilt speziell für Scanner oder Lichtsteuerungen.) Alle Verleihgeräte werden vor der Auslieferung von der Firma Sound Exhibition R. Groiss überprüft, ebenso bei Retournierung. Allfällig übersehene Defekte oder Sonderlichkeiten im Betrieb sind vom Mieter sofort zu melden, ebenso durch den Mieter entstandene Defekte oder Beschädigungen. Technische Geräte können leider auch einmal von selbst und ohne Fremdeinwirkung defekt werden. Sollte einmal so ein Fall eintreten, wird dem Kunden entweder die Geräte kostenlos ausgetauscht sofern zeitmäßig möglich, oder nach erfolgter Rücklieferung und Kontrolle durch unsere Mitarbeiter eine Verleih-Wertgutschrift erteilt, Barablöse nicht möglich.

Der Mieter (Auftraggeber) hat für eine entsprechende Versicherung der Geräte zu sorgen. Bei Verlust ist polizeiliche Meldung zu machen. Für ein allfälliges Storno weniger als 35 Stunden vor Vermiet-/Veranstaltungs-/Auftragsbeginn werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Bei Verdacht auf Augenschädigung Arzt konsultieren, Firma Sound Exhibition R. Groiss übernimmt für Läserschäden jeder Art keine Haftung. Die verwendeten Nebelflüssigkeiten sind geprüft nach DAB und TÜV, haben keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine Öle. Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma oder Lungenkranken zu Beschwerden kommen, Firma SOUND EX übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Schäden jedweder Art.

Mit der Erteilung eines Vermietauftrages erkennt der Mieter diese Verleihbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Light & Sound Exhibition R. Groiss vollinhaltlich an. Änderungen dazu müssen schriftlich festgelegt werden.

Geschäft oder Mietbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit, außer diese werden von dem Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt und im Einzelnen anerkannt. Gerichtsstand ist in jedem Fall WIEN.

Der Abholer oder Auftragsgeber bzw. Unterzeichner des Mietvertrages oder Lieferschein haftet Light & Sound Exhibition R. Groiss gegenüber PERSÖNLICH für die volle Bezahlung des Mietbetrages, unabhängig davon, ob der Mieter eine Gruppe, ein Verein oder eine Körpers





LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


Angebote und Abschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und un- verbindlich. Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers. Jede Lieferung gilt als Bestätigung der Bestellung.

Lieferfristen
Angaben von Lieferfristen gelten stets als unverbindlich. Stornierungen von Bestellungen infolge zu langer Lieferzeit sind nur möglich nach vorheriger schriftlichen Reklamation und entsprechender Nachfristsetzung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höher Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördlichen Anordnungen auch wenn Sie bei Lieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer mit angemessener Nachfrist zu liefern oder Verkauf zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

Preise
Die Preise sind in unseren Einkaufs- und Verkaufspreislisten aufgeführt und verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Die Angaben in unseren Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung ohne vorherige Ankündigung. Die Preise verstehen sich ab Lager Wien, die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei und Verpackung separat berechnet. Für den Fall der Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer oder durch Rücktritt des Verkäufers aufgrund des Eigentumsvorbehaltes, ist der Verkäufer berechtigt pauschal 20% des Rechnungsbetrages zzgl. Eventuellen Rückfracht oder Abholkosten zu verlangen. Bei Überschreiten des Zahlungsziels kann der Verkäufer ohne weitere Friststellung Verzugszinsen von 15% über dem jeweiligen Bankzinssatz, pro Verzugsmonat, verlangen.

Art der Lieferung
Die Lieferung erfolgt sofern nichts anderes vereinbart ist, generell unfrei und per Nachnahme. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen Hat bzw. an die Transport ausführende Person oder Firma übergeben ist. Der Käufer hat die Ware bei Erhalt noch in Anwesenheit des Spediteurs auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen und gleich anzumelden. Verdeckte Transportschäden sind dem Transporteur innerhalb 24 Stunden nach der Annahme zu anzuzeigen. Rücksendungen haben grundsätzlich frei zu erfolgen, unfreie Rücksendungen werden annahmeverweigert.

Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler defekt, liefert der Verkäufer unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessert die Ware nach. Auch mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Der Käufer hat eine Garantie von sechs Monaten, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Die Rechnung gilt als Garantie Ansprüchen unaufgefordert vorzulegen. Offensichtliche Mängel sind in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu belassen und zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Werden Gebrauchs- und Wartungsanweisungen nicht eingehalten oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen der Hersteller entsprechen oder Eingriffe in das Gerät oder Umbauten vorgenommen, erlischt der Garantieanspruch. Garantieansprüche an den Verkäufer durch Händler sind durch die Gewährung von Händlerrabatten abgegolten. Der Verkäufer verpflichtet sich im Garantiefalle die benötigten Ersatzteile kostenlos dem Händler zu überlassen. Falls der Händler nicht in der Lage ist, eine Garantiereparatur durchzuführen, ist der Verkäufer bereit dies zu übernehmen, gegen Übernahme von Versandkosten für die Hin- und Rücksendung und der Arbeitszeit durch den Käufer. Ersatzteile für derartige Garantiereparaturen werden nicht berechnet. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch seine Erfüllung bzw. Vernichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

Achtung: Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen o. g. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen!

Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderungen des Verkäufers. Die Be- oder Verarbeitung vom Verkäufer gelieferter, noch in seinem Eigentum stehender Waren, erfolgt im Auftrag des Verkäufers, ohne daß daraus für diesen Verbindlichkeiten erwachsen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware (Ware an der dem Käufer Miteigentum zusteht) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist, Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind zulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen Forderungen (inkl. aller Saldenforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang dem Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltungsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurücknehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. Pfändung der Vorbehaltungsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlgefahren zu versichern und dem Verkäufer den Abschluß der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware werden hierdurch an den Verkäufer abgetreten. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegeben Sicherungen dessen Forderungen aus Lieferungen und Leistung insgesamt nachhaltig um mehr als 20%, so wird der Verkäufer
diese nach seiner Wahl auf Verlangen freigeben.

Zahlung
Die Preise verstehen sich in ATS. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht Vorauszahlung, Nachnahme oder Barzahlung vereinbart, 14 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlung zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verlustfrei verfügen kann. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder dem Verkäufer andere Umstände benannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Im Falle einer Zahlungssäumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Gebühren der Inkassoinstitute, BGBI Nr. 141/1996 zu, vergüten.

Schlußbestimmungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichen des Lieferscheins, der vom Verkäufer, dessen Vertreter oder des von Ihm beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsgeschäfte zwischen Käufer und Verkäufer gilt österreichsches Recht. Sofern rechtlich zulässig ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergeben Streitigkeiten. Der Vertag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte rechtsverbindlich.



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